Herzlich willkommen in der Abteilung Sozialpädagogik!

Wenn Ihnen der Umgang mit Kindern Freude macht und Sie sich einen Beruf in diesem Bereich vorstellen können, haben Sie bei uns folgende Möglichkeiten:

  • Sie können in einer Berufsfachschule mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik die Vorstufe zur Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin / zum Sozialpädagogischen Assistenten besuchen. (BFS-SPÄ)
  • Den Berufsabschluss als Zweitkraft in der Kita erreichen Sie durch den Besuch der berufsqualifizierenden Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent. (BFS-SAS)

Zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogik (BFS-SPÄ)

Sie arbeiten gern mit Kindern und haben sich für eine Ausbildung als Zweitkraft in Kindertagesstätten entschieden?
In der zweijährigen BFS-Sozialpädagogik erarbeiten Sie die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres.

 

Aufnahmevoraussetzungen lt. BbS-VO:

  • ein guter Hauptschulabschluss (mindestens 3,0) oder ein Sekundarabschluss I – Realschulabschluss –
  • gute Deutschkenntnisse (sprechen, lesen und schreiben)

 

Ausbildungsziele:

  • Mit bestandender Prüfung am Ende der 2 Jahre erreichen Sie einen Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – (soweit nicht schon vorhanden) oder bei einem entsprechenden Zensurendurchschnitt einen Erweiterten Sekundarabschluss I.
  • Mit dem Abschluss der zweijährigen BFS können Sie sich dann für die 2. Klasse der BFS-Sozialpädagogische Assistenz (BFS-SAS2) bewerben. Dort erreichen Sie den Berufsabschluss der Sozialpädagogischen Assistentin / des Sozialpädagogischen Assistenten, mit dem Sie in Kindertagesstätten als Zweitkraft arbeiten können.

Berufsfachschule berufsqualifizierende Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent (BFS–SAS)

Aufnahmevoraussetzungen für die zweijährige Berufsfachschule BFS–SAS:

In die BFS–SAS kann aufgenommen werden, wer

  • einen (guten) Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – besitzt.
  • erfolgreich absolviertes Praktikum in der Kita vorweisen kann
  • gute Deutschkenntnisse mitbringt (sprechen, lesen und schreiben)

 

Ausbildungsziele:

  • Berufsabschluss als „staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/ staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“
  • Erwerb des erweiterten Sekundarabschluss I

 

Aufnahmevoraussetzungen für Quereinsteiger*innen in die Klasse II der zweijährigen Berufsfachschule:
(Es sind wenige Plätze vorhanden)

In die BFS–SAS Klasse II kann aufgenommen werden, wer

  • die zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogik mit einem guten Notendurchschnitt abgeschlossen hat.
  • eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt.
  • nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweist
  • nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Qualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen hat und mindestens drei Jahre lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war oder an einer Aufbauqualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von 400 Stunden teilgenommen hat und mindestens ein Jahr lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war.

 

Ausbildungsziele:

  • Berufsabschluss als „staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/ staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“
  • Erwerb des erweiterten Sekundarabschluss I

Info-Center

Ansprechpartner:
Abteilungsleiterin für Sozialpädagogik
Frau Herzberg

Telefon:
0511 –168 – 33697

E-Mail:
herzberg.a@anna-siemsen-schule.de